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Krankenfahrten Kassel: Kassenabrechnung & Anspruch

Wer hat Anspruch auf Krankenfahrten mit Kassenabrechnung? Was benötigen Sie und wie läuft die Abrechnung ab? FunkTaxi Kassel erklärt alle Schritte.

Was sind Krankenfahrten und wer hat Anspruch?

Krankenfahrten sind Fahrten zu medizinischen Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse (AOK, TK, Barmer, DAK, KKH u.a.) übernommen werden können – vorausgesetzt, eine medizinische Notwendigkeit liegt vor. In Kassel und Nordhessen bietet FunkTaxi Kassel diesen Service für alle gesetzlich Versicherten an. Anspruch auf eine Kassenfahrt haben Sie in der Regel bei Dialyse, Chemotherapie, Strahlentherapie sowie bei Rollstuhlfahrern und Personen mit erheblich eingeschränkter Mobilität.

Diese Fahrten können übernommen werden

  • Dialyse (regelmäßige Fahrten werden pauschal genehmigt)
  • Chemotherapie und Strahlentherapie
  • Fahrten nach stationärem Krankenhausaufenthalt
  • Rollstuhlbeförderung bei medizinischer Notwendigkeit
  • Ambulante Behandlungen mit ärztlicher Verordnung
  • Fahrten für Personen mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 (unter bestimmten Voraussetzungen)

Was benötigen Sie für eine Krankenfahrt in Kassel?

  • Ärztliche Verordnung (Formular Muster 4) von Ihrem Arzt oder der Klinik
  • Krankenversicherungskarte (eGK)
  • Genehmigung Ihrer Krankenkasse (bei bestimmten Fahrten vorab erforderlich)
  • FunkTaxi Kassel übernimmt die gesamte Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse

So läuft die Kassenabrechnung Schritt für Schritt ab

  1. Arzttermin und Verordnung

    Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Notwendigkeit einer Krankenfahrt. Dieser stellt das Formular Muster 4 aus.

  2. FunkTaxi Kassel kontaktieren

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie via WhatsApp. Teilen Sie uns Termin, Verordnung und Ihre Krankenkasse mit.

  3. Fahrt durchführen

    Wir holen Sie pünktlich ab und bringen Sie sicher zu Ihrem Ziel in Kassel oder Nordhessen.

  4. Direkte Kassenabrechnung

    FunkTaxi Kassel rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab – für Sie entsteht kein bürokratischer Aufwand.

Welche Krankenkassen werden akzeptiert?

FunkTaxi Kassel rechnet direkt mit allen großen gesetzlichen Krankenkassen ab: AOK Hessen, Techniker Krankenkasse (TK), Barmer, DAK Gesundheit, KKH, IKK und weitere. Privatversicherte wenden sich bitte vorab an ihre Versicherung – wir stellen Ihnen gerne eine detaillierte Rechnung aus.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Genehmigung meiner Krankenkasse vor der Fahrt?

Bei regelmäßigen Behandlungen wie Dialyse oder Chemotherapie wird eine einmalige Dauergenehmigung erteilt. Bei anderen Fahrten muss die Genehmigung vorab beantragt werden. Ihr Arzt oder FunkTaxi Kassel helfen dabei.

Was kostet mich eine genehmigte Krankenfahrt?

Bei genehmigten Kassenfahrten entstehen für Sie in der Regel keine Kosten. Es fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 € je Fahrt an (max. 20 € je Behandlungsfall), sofern Sie nicht von der Zuzahlungspflicht befreit sind.

Fahren Sie auch von Kassel in umliegende Städte zur Behandlung?

Ja, FunkTaxi Kassel fährt auch zur Behandlung nach Bad Wildungen, Korbach, Göttingen und andere Städte in Nordhessen und Umgebung – wenn die nächste geeignete Behandlungseinrichtung weiter entfernt liegt.